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Jetzt noch Bearbeitungsentgelte bei Kreditverträgen zurückfordern!

Verjährungsfrist läuft häufig am 31.12.2014 ab.

11.12.2014
Rechtsanwältin Doreen Elmenthaler

Der BGH hat mit mehreren Urteilen im Mai und Oktober 2014 jeweils Bearbeitungsentgelte für Darlehensverträge für Verbraucher für unwirksam erklärt. Darlehensnehmer können daher diese Bearbeitungsentgelte, die meist direkt bei Vertragsabschluss vereinbart wurden, nachträglich wieder zurückfordern.

Wir raten jedoch dringend dazu, die Ansprüche auf Erstattung des Bearbeitungsentgeltes bis zum 31.12.2014 gerichtlich geltend zu machen. Die überwiegende Mehrheit der Kreditinstitute zahlt ohne Probleme die Bearbeitungsentgelte an die Verbraucher zurück, einige wenige weigern sich jedoch hartnäckig und lehnen die Ansprüche ab. Da unter Umständen die kenntnisabhängige Verjährungsfrist für diese Rückforderungsansprüche zum 31.12.2014 abläuft und lediglich die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens oder die Einschaltung einer anerkannten Schlichtungsstelle (Ombutsmann) die Verjährung hemmen, sollten Sie jetzt tätig werden. Wir beraten Sie diesbezüglich gern, bitte vereinbaren Sie einen Termin in unseren Büros in Lutherstadt Wittenberg, Berlin, Kiel und Dessau-Roßlau.