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Umgangsrecht

Umgangsrecht ist das Rechts des Kindes und des Elternteils, miteinander Umgang zu haben, d.h. miteinander Zeit zu verbringen. Miteinander Umgang zu haben, bedeutet aber nicht nur die persönliche Begegnung. Auch postalische oder telefonische Kontakte sind daher Teil des Umgangsrechts. Das Kind kann auch Umgangsrechte mit ihm vertrauten dritten Personen (beispielsweise Großeltern) geltend machen, ebenso haben diese Personen ein Umgangsrecht zum Kind. Das Umgangsrecht ist gesetzlich nicht ausgestaltet und unterliegt lediglich der Vereinbarung der Eltern/Großeltern. Oberste Maxime bei der Entscheidung, in welchem Umfang eine Umgangsvereinbarung abgeschlossen wird, ist das Kindeswohl. Dies sollte bei allen Beteiligten im Vordergrund stehen. Eigene Interessen der Kindeseltern sind bei der Entscheidung des "Ob" und "Wie" des Umgangs außer Acht zu lassen.