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Arbeitsrecht: "Gewerkschaft" CGZP nicht tariffähig

Zeitarbeitnehmer/-innen können u.U. Lohn nachfordern.

06.03.2011
Rechtsanwalt Schindler

Laut Urteil des BAGvom 14.12. 2010 ist die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig.

Diese Zeitarbeitnehmer müssen daher gleichen Lohn wie die Stammbelegschaften erhalten.

Wenn in Ihrem Zeitarbeitsvertrag die Geltung eines Tarifvertrages mit der CGZP vereinbart wurde, sind wir Ihnen gern bei der Durchsetzung Ihrer Lohnansprüche behilflich.