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Sozialrecht: Erhöhung der SGB-II-Regelsätze

Erhöhung kann zu neuem Anspruch führen

03.01.2012
Rechtsanwalt Jörg Schindler

"Seit Januar 2012 erhöhen sich die Regelsätze für Hartz-IV-Empfängerinnen und -empfänger. Alleinstehende Hartz-IV-EmpfängerInnen erhalten danach 10,00 Euro mehr je Monat, in Lebenspartnerschaft lebende Hartz-IV-EmpfängerInnen erhalten je Person 9,00 Euro mehr und volljährige Kinder im Haushalt 8,00 Euro mehr im Monat. Hierdurch erhöhen sich auch die Mehrbedarfe für Schwangere und Ernährung oder Behinderung.

"Die Neuberechnung der Regelsatzerhöhung erfolgt zwar automatisch durch die Bundesagentur in Nürnberg. Dies gilt allerdings nur, sofern bisher schon Leistungen bezogen werden. Sollte jedoch ein Ablehnungsbescheid vorliegen - etwa, weil das Einkommen geringfügig oberhalb der Bedarfsgrenze lag -, ergibt sich nunmehr ein Anspruch. Gleiches gilt für jene, die Zuschüsse zu den Kosten der Krankenversicherung oder zu den ungedeckten der Kosten der Unterkunft und Heizung erhalten, etwa Schülerinnen und Schüler oder Auszubildende. Diese sollten umgehend ebenfalls bei dem Jobcenter eine Neuberechnung verlangen. Gegebenenfalls ist die Erhebung eines Widerspruchs erforderlich", so Rechtsanwalt Jörg Schindler von der Kanzlei Schindler * Elmenthaler * Rechtsanwälte.