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Rückstände bei der Krankenversicherung? Wir helfen.

Bis 31.12.2013 können Beitragsschulden bei der Krankenversicherung erlassen werden.

04.12.2013
Julia Alexandra Nüß

Heute noch 27 Tage!

Bis zum 31. Dezember 2103 gilt die Stichtagregelung für Personen, deren Versicherungspflicht von der Krankenkasse noch nicht festgestellt worden ist. Diese Regelung besagt u.a., dass Personen, die trotz bereits geltender Versicherungspflicht ohne anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall waren, Beitragsansprüche und Säumniszuschläge erlassen werden können. Eine Voraussetzung: Meldung bei der zuständigen Krankenkasse und Anzeigen der Versicherungspflicht bis zum 31. Dezember 2013. Zuständig ist die Krankenkasse, bei der man zuletzt versichert war. Weitere Voraussetzungen sind u.a., dass der Nacherhebungszeitraum mehr als drei Monate umfasst und keine Leistungen der Krankenkasse in Anspruch genommen wurden. Zurück geht diese Regelung auf das bereits im August 2013 in Kraft getretene Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung in der Krankenversicherung.

Befreiung von Rückständen - Ihr gutes Recht!

Wir von Schindler * Elmenthaler * Rechtsanwälte konnten seither schon einigen Mandantinnen und Mandanten „ohne“ Krankenversicherung bzw. horrenden Schulden bei der Krankenversicherung auf Grund der Einführung der Versicherungspflicht im Jahre 2007 zur Rückstandsbefreiung und damit zu ihrem Recht verhelfen. Denn auch für die Personen, deren Beitragspflicht seit der Zeit zwischen Beginn der Versicherungspflicht im April 2007 und der Anzeige der Versicherungspflicht bis Ende Juli 2013 festgestellt wurde, gilt, dass unter den genannten Voraussetzungen die entstandenen Beitragsschulden, Säumniszuschläge, Vollstreckungskosten, Gebühren und Zinsen erlassen werden.

Das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung in der Krankenversicherung enthält zudem noch eine Reihe weiterer Neuerungen - wie eine Senkung der Säumniszuschläge seit August 2013 -, über die wir gerne beraten. Wichtig ist: Für 2014 werden die nachzuzahlenden Beiträge nicht erlassen, sondern im besten Fall nur noch ermäßigt! Da alles immer komplizierter und detailreicher ist als in einem kurzen Beitrag darzustellen, beraten wir gerne in unseren Büros in Lutherstadt Wittenberg, Berlin oder Kiel, welchen Weg man als betroffene Person individuell sinnvoll einschlagen kann.