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Reiserecht: RECHT schönen Urlaub!

Ihre Rechte auf der Sommerreise

17.07.2011
Rechtsanwalt Schindler

Der Sommer hat begonnen, und Ihr Urlaub steht möglicherweise vor der Tür. Folgend erhalten Sie hierzu von uns einige Informationen zu Ihren Rechten bei Buchung und während ihrer Reise:

I. Rechtslage bei Flugreisen

Wer einen Flug bucht, kann Schadenersatz bei Unfällen, Verspätungen oder Gepäckverlust/Gepäckschäden geltend machen.

I.1. Personenschäden

Die Fluggesellschaften müssen den betroffenen Passagieren bei Unfällen den gesamten Schaden ersetzen. Dies gilt bis zu einem Schaden von zur Zeit 120.000 Euro auch, wenn die Fluggesellschaft diese nicht verursacht, also zum Beispiel das Wetter Kapriolen geschlagen hat.

I.2. Verspätungen

Wenn wegen Verspätungen von Maschinen Anschlussflüge oder Geschäftsabschlüsse platzen oder zusätzliche Hotelübernachtungen eingelegt werden müssen, gilt eine Schadenersatzobergrenze von z.Zt. 5.020 Euro. Liebe Mandantinnen und Mandanten: Bitte beachten Sie in diesem Fall, dass Sie diese Folgeschäden glaubhaft darlegen und z.B. durch Hotelrechnungen, Sitzungsprotokolle oder Umbuchungen von Flügen dokumentieren müssen.

Die Schadenersatzpflicht gilt jedoch nicht, wenn "höhere Gewalt" im Spiel ist (Eis und Schnee, Fluglotsenstreiks etc...). Bei letzteren sollten Sie in diesem Fall als Urlauberinnen und Urlauber solidarisch mit den um bessere Arbeitsbedingungen kämpfenden Beschäftigten sein.

I.3. Gepäckbeschädigung- oder Verlust

Bei Gepäckverlust oder -zerstörung, haben Sie Anspruch auf Ersatz des vollen Werts bis zu 1.210 Euro durch die Fluggesellschaft. Das gilt auch dann, wenn das Gepäck einen Umweg gemacht hat und z.B. erst nach drei Tagen am Zielflughafen eintrifft. Kosten für Ersatzkleidung und Toilettenartikel sind von der Airline zu übernehmen. Bitte melden Sie diese Kosten allerdings umgehend der Airline oder Ihrem Reiseveranstalter, damit sie auch im Streitfall nach dem Urlaub ihre Rechte erhalten.

I.4. Regelung bei Überbuchung im Flugverkehr

Innerhalb der EU werden in jedem Jahr zwischen 250.000 und 500.000 Flugpassagiere wegen Überbuchung der jeweiligen Maschinen nicht befördert. Diese inakzeptable Vorgehensweise hat seit 2004 durch EU-Regelung für die Fluggesellschaften Folgen. Folgende Schadenersatzbeträge erhalten Sie, wenn Sie trotz gebuchtem Flug nicht oder erheblich verspätet ankommen:

Bis 1.500 km Flugstrecke: 250 Euro

Bis 3.500 km Flugstrecke: 400 Euro

Darüber hinaus: 600 Euro


Bei Nichtmitnahme haben Fluggäste Anspruch auf Entschädigung sowie die Übernahme aller weiteren Kosten. Außerdem können Sie bei Nichtmitnahme den Vertrag stornieren und die Kosten erstattet verlangen.


Bei der Absage eines Fluges gilt: Geschieht die Absage später als 2 Wochen vor der Abreise und erfolgt keine zeitnahe Umbuchung, gelten die gleichen Entschädigungen wie bei Überbuchung.

I.5. Gepäckkontrollen

Bitte beachten Sie die verschärften Gepäckkontrollen. Die Behörden sind berechtigt, nicht nur das Handgepäck, sondern auch das gesamte Gepäck zu durchleuchten. Ggf. sollten Sie also Filme o.ä. vorher herausnehmen. Hierfür können Sie nämlich keinen Schadenersatz geltend machen.

II. Während der Reise.

Entsprechen die vereinbarten Konditionen einer Reise nicht den tatsächlichen Bedingungen vor Ort (bspw. fehlendes Bad oder Pool, abgesagte Touren, Baulärm, Ungeziefer in unerträglichen Ausmaßen, geringere Sterne-Kategorie etc...), ist die Reise rechtlich gesehen "mangelhaft". Sie können dann den Reisepreis mindern. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie den Mangel bei Ihrer Reiseleitung anzeigen und sich dies bestätigen lassen. In der Folge können Sie sich an unser Büro wenden. Beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Frist zur Geltendmachung dieser Ansprüche einen Monat beträgt.

Wir wünschen Ihnen jedoch, dass Sie keinerlei Ärger in Ihrem Urlaub haben, sondern dieser voll Ihren Wünschen entspricht und wünschen Ihnen insofern bereits hiermit:

"Schöne Reise!"