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Sozialrecht: Sozialgericht Berlin hält Regelleistungen für zu gering bemessen

Rechtsanwälte empfehlen Widerspruch gegen aktuelle Bescheide

25.04.2012
Rechtsanwalt Jörg Schindler

Nach Auffassung des Sozialgerichts Berlin sind die Regelsätze gemäß SGB II erneut fehlerhaft ermittelt und damit möglicherweise verfassungswidrig zu niedrig bemessen worden. Dies hat das Sozialgericht Berlin erstinstanzlich entschieden, den Rechtsstreit ausgesetzt und damit das Verfahren an das Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung verwiesen. (S 55 AS 9238/12)

Mit der Entscheidung greift das Sozialgericht Berlin die vielfache Kritik an der (erneut) erheblich fehlerhaften Regelsatzermittlung auf. So wurden etwa die Referenzgruppe der unter 15% der Haushalte falsch ermittelt als auch willkürlich bestimmte Bedarfe "herausgerechnet". Damit kommt das Gericht zum Ergebnis, dass möglicherweise der Regelbetrag um 36,- ¤ monatlich zu geringen ausgefallen ist.

In Anbetracht dieser Entscheidung raten wir unseren Mandantinnen und Mandanten zur Erhaltung ihrer Rechte aus den aktuellen Bescheiden ab Januar 2012 zur Erhebung von Widerspruch und Klage, um die Rechtskraft der Bescheide zu hemmen. Wegen der Einzelheiten stehen wir Ihnen in unseren Büros in Berlin und Lutherstadt Wittenberg zur Verfügung.