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Bundesverfassungsgericht bestätigt Mietpreisbremse

20.08.2019
Rechtsanwalt Jan Becker

Das Bundesverfassungsgericht hat aktuell die Normen der Mietpreisbremse als verfassungsgemäß bestätigt (Beschluss vom 20.08.2019  zu den AZ: 1 BvR 1595/18 und 1 BvL 1/18 und 1 BvL 4/18).

Das Bundesverfassungsgericht wies damit die Beschwerde einer Vermieterin aus Berlin ab, die wegen Überschreitung der gesetzlich zulässigen Höchstmiete zu Rückzahlungen verurteilt worden war. Außerdem hatte die 67. Kammer des Landgerichts Berlin Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Mietpreisbremse geltend gemacht, die nun endgültig widerlegt sind.

Mit der Mietpreisbremse ist in Berlin eine Höchstmiete bis 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete festgelegt. Wer einen Mietvertrag unterzeichnet hat, der eine höhere Miete ausweist,  kann die Feststellung einer niedrigeren Miete und Rückzahlung zu viel gezahlter Miete verlangen. Lassen Sie sich zu den Details unbedingt beraten, wenn Sie mit der Mietpreisbremse gegen den Vermieter vorgehen wollen. Dabei vertreten wir Mieter*innen in ganz Berlin gerichtlich und außergerichtlich.