türkçe

Flugreiseentschädigung: Zwei Flüge verspätet, einmal zu spät?

Bei Annullierung des ursprünglichen Fluges und Verspätung des Ersatzfluges steht Fluggast Ausgleichszahlung zweimal zu

10.12.2019
Rechtsanwalt Hagen Lasarczik

Bei Annullierung des ursprünglichen Fluges und Verspätung des Ersatzfluges steht Fluggast Ausgleichszahlung zweimal zu

 

Das Landgericht Hannover hat am 10.09.2018, 1 S 175/17 – entschieden, dass dem Fluggast zweimal der Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 Abs. 1 der Fluggastrechteverordnung zusteht. Denn der Fluggast erleidet in diesem Fall zweimal ein Ärgernis und Unannehmlichkeiten. 

Das Landgericht hatte zu Gunsten der Klägerin entschieden, dass ihr der Anspruch auf Ausgleichszahlung zweimal zustehe. Sie könne nicht darauf verweisen werden, dass sie im Ergebnis lediglich mit einer Verspätung den Zielort erreicht hatte. Sie dürfe sich vielmehr darauf berufen, zweimal wegen des von ihr angestrebten Fluges ein Ärgernis und Unannehmlichkeiten erlitten zu haben, so dass sie sowohl einen Ausgleichsanspruch wegen der Annullierung des ursprünglich vorgesehenen als auch wegen der Verspätung des Ersatzfluges habe.