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Was Sie zur anwaltlichen Tätigkeit wissen sollten.

Um die Tätigkeit von Rechtsanwältinnen und -anwälten ranken sich zahlreiche falsche Vorstellungen und Mythen. Tatsache ist: Rechtsanwälte sind keine Sonderermittler mit Polizeibefugnissen. Sie sind auch keine Schauspieler, die mit theatralischer Pose Tränen der Rührung in die Gesichter des Publikums im Gerichtssaal zaubern können.

Rechtsanwältinnen und -anwälte sind "unabhängige Organe der Rechtspflege". Als solche sind wir im Interesse unserer Mandantinnen und Mandanten tätig. Rechtsanwälte wenden die geltende Rechtslage an. Sie verhelfen Rechtssuchenden zu ihrem Recht und klären über die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten in allen Bereichen des Lebens auf. Sie sind dabei an die bestehende Gesetzeslage gebunden.

Für ihre Tätigkeit, ob als Beratungsgespräch mit den Mandantinnen bzw. Mandanten, ob außergerichtlich in Korrespondenz mit anderen Beteiligten, ob in Verhandlungen vor Gericht, oder bei der zwangsweisen Durchsetzung von Ansprüchen, erhalten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Gebühren. Diese sind durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt. Können Rechtssuchende aufgrund fehlender finanzieller Mittel diese Gebühren nicht entrichten, besteht die Möglichkeit, Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.

In diesem Bereich finden Sie Informationen und Formulare rund um die anwaltliche Tätigkeit.