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Sozialrecht: Promovieren und Hartz IV? Das geht.

Kann man während eines Promotionsstudiums „Hartz IV“ – Leistungen beziehen?

28.07.2011
Rechtsanwalt Jan Becker

Kann man während eines Promotionsstudiums „Hartz IV“ – Leistungen beziehen?

Diese Frage wird in den Jobcentern überwiegend mit „nein“ beantwortet. Dabei ist die richtige Antwort ganz einfach. Sie lautet : „Ja“.

Diese Antwort ist bei aller Richtigkeit jedoch nicht ganz vollständig. In der Regel lehnen die Jobcenter Anträge auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) von Studierenden ab, wenn sie bei einer Hochschule eingeschrieben sind. Jedoch häufig zu Unrecht: Denn die Tatsache der Immatrikulation allein schließt aber einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II gerade noch nicht aus. Voraussetzung für den wirklichen Leistungsausschluss ist vielmehr das Bestehen eines BAföG–Anspruchs "dem Grunde nach", so formuliert es ganz eindeutig die Regelung des § 7 Abs. 5 SGB II.

kein BAföG-Anspruch dem Grunde nach bei Promotion

Für ein Promotionsstudium besteht aber kein BAföG-Anspruch, weil dieses nicht mit einem berufsqualifizierenden Abschluss endet. Grundsätzlich besteht daher ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II während eines Promotionsstudiums. Schwierigkeiten können jedoch auftreten bei der rechtlichen Durchsetzung Anspruchs sowie bei der Einhaltung der Pflichten, die sich im SGB II–Bezug ergeben. Spätestens nach der ersten Ablehnung des Jobcenter ist daher anwaltlicher Beistand ratsam. Denn gegen eine solche Entscheidung kommt die Erhebung von Widerspruch in Betracht. Wir beraten Sie gern bei der Wahrung und Durchsetzung Ihrer Rechte - auch als Dr. in spe.