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Sozialrecht: Sozialgericht hält aktuelle Mietkosten-Richtlinie im Landkreis Wittenbergr rechtswidrig

Rechtsanwältin Elmenthaler: ALG-II-Bezieher sollten Widerspruch erheben

19.03.2012
Rechtsanwältin Doreen Elmenthaler

Die vom Landkreis für die Bezieher von ALG II herausgegebene Richtlinie zu den Kosten der Unterkunft ist rechtswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt das Sozialgericht Dessau-Roßlau in einer aktuellen Entscheidung vom 07. März 2012. Nach dieser Entscheidung ist die Mietwerterhebung des Landkreises, an die sich das Jobcenter halten muss, nicht schlüssig. Deshalb ist die Wohngeldtabelle anzuwenden.

Rechtsanwältin Elmenthaler erklärt hierzu:

"Die Entscheidung des Sozialgerichts bestätigt unsere Rechtsauffassung. In einer ganzen Reihe von Verfahren haben wir bereits die zu niedrigen Sätze gerügt. Wir haben zudem bereits in einer früheren Mitteilung darauf hingewiesen, dass die aktuelle Angemessenheitsrichtlinie des Landkreises rechtswidrig und im Übrigen auch sozial nicht vertretbar ist. Sie enthält die Absenkung von Mietsätzen, ohne, dass sich die Miete der Betroffenen tatsächlich erhöht hat."

Rechtsanwältin Elmenthaler rät allen Betroffenen dazu, gegen die aktuellen Bescheide Widerspruch zu erheben, wenn ihre Mietkosten aufgrund der aktuellen Richtlinie gekürzt werden oder wurden.

Bereits vor einigen Monate hatte unser Büro in einer aktuellen Mitteilung darauf hingewiesen, dass die aktuelle Wohnkosten-Angemessenheitsrichtlinie des Landkreises Wittenberg für das Jobcenter den rechtlichen Vorschriften nicht genügt. Dies hat sich nun bestätigt.