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online-Scheidungsantrag

02.02.2008

Online-Ehescheidung sind eine kostengünstige und unkomplzierte Form, ein Ehescheidungsverfahren in Gang zu setzen. Ein Beratungsgespräch im Rechtsanwaltsbüro entfällt in der Regel. Diese Möglichkeit eignet sich daher dann, wenn die Ehepartner einverständlich die Scheidung der zwischen Ihnen noch bestehenden Ehe vollziehen wollen. Sie sollten sich daher zunächst mit Ihrem Partner über evtl."Folgesachen" (Unterhalt, Zugewinn usw...) verständigt haben.

Bei einer angestrebten online-Scheidung erfolgt folgender Gang des Verfahrens:

  1. Sie übermitteln Ihre Daten mit Hilfe des Antragsformulars.
  2. In meinem Büro erfolgt eine Prüfung der Scheidungsvoraussetzungen.
  3. Danach erfolgt die Einleitung des Scheidungsverfahrens durch Stellung des Scheidungsantrages an das Familiengericht. (Bei bedürftigen Menschen: gleichzeitige Stellung des Prozesskostenhilfeantrages)
  4. Nach Antragseingang bei dem zuständigen Familiengericht erfolgt dann Zustellung des Scheidungsantrages an den Ehegatten.
  5. Beide Ehegatten erhalten parallel vom Gericht die Versorgungsausgleichsformulare (Versorgungsausgleichs-Hilfe und Versorgungsausgleichs-Antrag)übersandt. Auf diesen Formularen haben die Ehegatten Angaben zu den bereits erworbenen Rentenanwartschaften sowie zu anderen Altersversorgungen (z.B. Lebensversicherungen auf Rentenbasis) zu machen.
  6. Nach Einreichung dieser Unterlagen wird der Versorgungsausgleichsanspruch automatisch vom Gericht berechnet.
  7. Es wird durch das Familiengericht der Termin zur Ehescheidung anberaumt. Hier prüft das Gericht anhand der Angaben der Ehegatten, ob die Ehe zerrüttet ist und verkündet sodann das Scheidungsurteil. Dieses wird Ihnen zudem mit der Post zugesandt.
  8. Falls keine der Parteien innerhalb eines Monats Berufung einlegt, wird die Scheidung rechtskräftig.