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Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Lebensbeziehungen der Familienmitglieder, Ehegatten und Lebenspartner/-innen, Eltern, Kinder und weitere Verwandte. Nicht selten sind diese Beziehungen konfliktbeladen: Etwa, weil zwischen den Beteiligten verschiedene Vorstellungen des Zusammenlebens bestehen. Oder, weil aus den familiären Beziehungen Ansprüche aus Versorgung und Unterstützung erwachsen. Oder aber, weil die Beteiligten bestehende familiäre Bindungen beenden oder neu eingehen wollen. Alle diese Fragen sind Gegenstand des Familienrechts.