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Entgelt, Lohnfortzahlung, Urlaub - Wir setzen Ihre Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis durch.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern steht aus dem Arbeitsverhältnis ein Anspruch auf Entgeltzahlung für ihre geleistete Arbeit zu. Diese Ansprüche sind im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag und in zwingenden gesetzlichen Regelungen (Mindestlohngesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz usw...) festgeschrieben.  Zudem steht Beschäftigten Urlaub zu.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass diese Ansprüche nicht vollständig erfüllt wurden, können Sie diese bei dem Arbeitsgericht gerichtlich durchsetzen. Hierbei gelten jedoch häufig relativ kurze Fristen. Bitte wenden Sie sich daher kurzfristig an uns; wir beraten Sie gern.