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Kündigung erhalten? Wir helfen.

Die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses ist für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein einschneidendes Ereignis. Häufig ist es mit Ärger, nicht selten auch mit existenziellen Problemen verbunden.

Viele ausgesprochene Kündigungen sind aber rechtswidrig und können daher gerichtlich angegriffen werden. Zum einen können Kündigungen rechtswidrig sein, weil sie formale Fehler enthalten. Zum anderen können sie aber auch deshalb rechtswidrig sein, weil dem Arbeitgeber kein Recht zur Kündigung zustand, etwa, weil sie gegen das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), das Mutterschutzgesetz (MuSchG) oder das Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) verstößt.

Kündigungen müssen aber regelmäßig in kurzer Frist (21 Tage) gerichtlich angegriffen werden. Bitte vereinbaren Sie deshalb einen Besprechungstermin in unseren Büros. Unsere Arbeitsrechts-Fachanwälte setzen Ihre Rechte durch.