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Es geht um Ihre Existenz. Arbeitslosengeld II.

Wir sind spezialisiert auf die Vertretung gegen Jobcenter.

Durch Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten erwerbsfähige Personen Grundsicherung durch die jeweiligen Jobcenter, das so genannte "Hartz IV". Dieses setzt sich aus der gesetzlich festgelegten Regelleistung und den "Kosten der Unterkunft und Heizung" zusammen. Dabei werden alle Personen, die in einem Haushalt in einer Bedarfsgemeinschaft leben, zusammengefasst. Einkommen dieser Personen wird - nach Abzug der Freibeträge - in der Regel vollständig angerechnet.

Die Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II sollen die Existenz in dem laufenden Monat absichern. Dementsprechend knapp bemessen sind sie. Zudem kann es zu enormen Problemen führen, wenn die Leistungen im betreffenden Monat durch die Jobcenter nicht bewilligt werden - etwa, weil die Berechnung nicht erfolgt ist, die Behörde irrtümlich von weiterem Einkommen ausgeht oder eine Sanktion verhängt hat. Oder weil das Jobcenter bei bestimmten Personengruppen gar nicht von einem Leistungsanspruch ausgeht (etwa so genannten "EU-Ausländern"). Nicht selten werden auch die Wohnkosten lediglich in zu geringer Höhe übernommen, weil das Jobcenter die Ansicht vertritt, die Kosten des Leistungsempfängers seien "unangemessen".

Wir sind in unseren Büros auf die Vertretung von Personen im Leistungsbezug nach dem SGB II spezialisiert. Bei Problemen mit Ihrem Jobcenter empfehlen wir daher, einen Besprechungstermin bei uns zu vereinbaren. Wir setzen Ihre Rechte durch, ggf. auch im sozialrechtlichen Eilrechtsschutzverfahren, wenn anderenfalls akute finanzielle Not herrscht oder Obdachlosigkeit durch Wohnungsverlust droht.