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Erwerbsminderungsrente

Sind Sie dauer­haft krank und fürchten, nicht mehr ins Berufs­leben zurück­kehren zu können, dann haben Sie als gesetzlich Renten­versicherter Anspruch auf eine Erwerbs­minderungs­rente. Man unterscheidet zwischen der teilweisen (Erwerbsfähigkeit zwischen 3 und 6 Stunden pro Tag) und der vollen Erwerbsminderungsrente (Erwerbsfähigkeit unter 3 Stunden pro Tag). Häufig werden die Anträge auf eine solche Rente ohne Begutachtung abgelehnt, nur ein Widerspruchs- bzw. Klageverfahren kann Ihnen dann den gewünschten Erfolg bringen.