türkçe

Grundsicherung SGB XII

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine bedarfsdeckende Leistung zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch, 12. Buch (SGB XII) für bestimmte Personengruppen. Innerhalb des SGB XII ist die Grundsicherung gegenüber der Hilfe zum Lebensunterhalt eine vorrangige Sozialleistung. Die Grundsicherung ist einkommens- und vermögensabhängig.

Anspruchsberechtigt auf Leistungen der Grundsicherung sind Personen ab Erreichen der Altersgrenze nach § 41 SGB XII (ab 65 Jahre aufwärts). Schon mit der Vollendung des 18. Lebensjahres sind Personen dann antragsberechtigt, wenn sie aus medizinischen Gründen voll erwerbsgemindert sind und es unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann.

Allerdings stehen Leistungen der Grundsicherung nur zu, soweit Einkommen und Vermögen nicht oder nicht in ausreichender Höhe vorhanden sind, um den Bedarf zu decken. Es ist also eine Bedürftigkeit erforderlich.

Auch im Rahmen der Grundsicherung setzt sich der Bedarf aus dem Regelbedarf und den Kosten der Unterkunft und Heizung zusammen. Häufig werden die Unterkunftskosten durch den zuständigen Träger gekürzt, weil sie angeblich unangemessen hoch sein sollen. Hierzu beraten wir Sie gern.