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Krankenversicherung

Eine Absicherung im Krankheitsfall zu haben, ist in Deutschland für alle Einwohner gesetzlich vorgeschrieben. Der Großteil hat die Pflicht, sich bei einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung durch einen einkommensabhängigen Beitrag zu versichern. Der Rest ist versicherungsfrei, benötigt aber trotzdem die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung im Krankheitsfall, entweder per privater Krankenversicherung oder freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung.

Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche auf Krankengeld oder Heilmittel/Hilfsmittel, ambulante/stationäre Kuren, Fahrtkosten etc. gegen die Krankenkasse durchzusetzen.